Berlin, 23.02.2024
Meilenstein im Umgang mit Cannabis: Das Cannabisgesetz (CanG) wurde beschlossen
Die Ampel-Koalition hat am 23.02.2024 im Bundestag das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag vom November 2021 eingelöst, indem sie das CanG verabschiedet hat.
Der Gesetzesentwurf wurde erstmals im Oktober des letzten Jahres im Bundestag erörtert, und seitdem wurden einige Anpassungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Das in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Es wird den Umgang mit Cannabis entweder im Rahmen des Eigenanbaus oder im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ermöglichen. Die Anbauvereinigungen sollen i.d.R ab dem 1. Juli 2024 aktiv werden dürfen.
Die durch das CanG eingeführten Änderungen sollen erstmals im Jahr 2025 evaluiert werden, und weitere Evaluierungen sind in bestimmten Abständen vorgesehen.
Die Verabschiedung des CanG im Bundestag am 23.02.2024 markiert einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Dieser Schritt bildet den ersten Teil eines Zwei-Säulen-Plans, den die Bundesregierung für ihr Legalisierungsvorhaben entwickelt hat. Die zweite Säule des Plans wird ein befristetes Modellprojekt und sieht die Einrichtung von Cannabisfachgeschäften zur kontrollierten Abgabe von Cannabis für Genusszwecken vor.
Die Umsetzung des Gesetzesvorhabens könnte sich jedoch noch verzögern, abhängig von der weiteren Vorgehensweise des Bundesrates, der voraussichtlich am 22. März 2024 Stellung zum CanG nehmen wird. Obwohl der Bundesrat die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag nicht verhindern kann, könnte er mit dem Vermittlungsausschuss in Kontakt treten, um das Gesetz zu überprüfen.
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