Berlin, 22.03.2024
Historischer Beschluss: Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung wurde ohne ein Vermittlungsausschusses verabschiedet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit.
Legaler Besitz und Konsum begrenzter Mengen
Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.
Mehr dazu unter der folgenden Quelle: Bundesrat-Tagesordnungspunkte der 1042. Sitzung am 22.03.2024
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Über die Natural Pharma
Die Natural Pharma Resource (Natural Pharma) GmbH wurde Anfang 2022 mit dem Sitz in Langenfeld gegründet. Das neue pharmazeutische und biotechnologische Unternehmen legt den Fokus auf den Import, Lagerung, Herstellung, Vertrieb und Export von pharmazeutischen Erzeugnissen, Präparaten und Substanzen, insbesondere Arzneimittel gem. Arzneimittelgesetz (AMG), Betäubungsmittel gem. Betäubungsmittelgesetz (BtMG), und Cannabis für medizinische Zwecke sowie die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet.
Die Natural Pharma ist lizenzierter Arzneimittelgroßhändler nach § 52a des Arzneimittelgesetzes (AMG) und besitzt die Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).